Fliegen mit dem Coronavirus.

Was passiert, wenn ein Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde?
Wenn Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf:
- die vollständige Rückerstattung Ihres Tickets
oder
- einen Ersatzflug (sobald Flüge neu geplant werden).
Da die Coronavirus-Situation als ein neuer Umstand eingestuft wird, liegt sie außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften, und sie sind somit nicht verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten. Dazu gehören Flüge zu und von allen Gebieten, die von einer Reisewarnung oder einem Reiseverbot betroffen sind.
Was passiert, wenn ich am Flughafen festsitze?
Wenn Sie aufgrund einer Annullierung am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf Betreuung seitens Ihrer Fluggesellschaft, einschließlich:
- Essen und Getränke,
- Zugang zu Kommunikationsmitteln,
- Unterkunft in Hotels, sofern notwendig.
Diese Rechte sind in der Europäischen Verordnung EG 261 geregelt und gelten für Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen.
Vorsicht!! Außerhalb der EU können diese Rechte jedoch abweichen.
Wann habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung für annullierte Flüge?
Flüge, die wegen der aktuellen Reisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus annulliert wurden, sind nicht anspruchsberechtigt, da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Das bedeutet, dass diese Situation außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegt.
Wie komme ich nach Hause zurück wenn ich festzsitze?
Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde, während Sie in einer fremden Stadt oder einem anderen Land waren, dürfen Sie dennoch um einen Ersatzflug bitten, auch wenn Reiseverbote gelten.
Die meisten Länder erlauben ihren Einwohnern die Rückkehr. Es kann jedoch sein, dass Sie sich einigen Gesundheitsüberprüfungen unterziehen müssen oder in Quarantäne kommen, um sicherzustellen, dass Sie gesund sind.